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Aufruf zu den Aktivitäten gegen die Naziaufmärsche im Dezember 2011 in Bielefeld

Published by ghandi on 5. November 2011

Nachdem ein Naziaufmarsch am 6. August 2011 erfolgreich am Bielefelder Hauptbahnhof blockiert wurde, hat der regionale Nazikader Marcus Winter angekündigt, dass er am 24.12. und 31.12. wieder kommen wolle. Nachdem Winter die Anmeldung zurückgezogen hatte, meldete Sven Skoda, ein ebenfalls bekannter Nazikader aus dem Rheinland, erneut einen Aufmarsch für den 24.12. an: Die Nazis wollen gegen „Repression und das AJZ Bielefeld” demonstrieren. Ob am 31.12. ein weiterer Aufmarsch stattfinden soll, ist noch unklar.
Die Anfang August versuchte Demonstration sollte im Anschluss an den geschichtsrevisionistischen sogenannten „Trauermarsch“ in Bad Nenndorf stattfinden, der sich in den letzten Jahren zu einem der größten Naziaufmärsche in der BRD entwickelt hat.
Der Aufmarsch am 24.12. richtet sich gegen das Arbeiter_innen Jugend Zentrum Bielefeld (AJZ). Die Route soll vom Ostbahnhof zum AJZ verlaufen. Das AJZ ist ein autonomes Zentrum, das im Rahmen der Jugendzentrumsbewegung Anfang der 70er Jahre durch eine Besetzung erkämpft wurde. Anstelle von staatlich geförderter und verwalteter Jugendarbeit unter Anleitung von Sozialarbeiter_innen steht es für selbstverwaltete Kultur und Politik, die nach den Maßgaben der Aktivist_innen gestaltet wird. Dabei ist „das AJZ” keine fest definierte Einheit, sondern immer das, was die Leute, die sich in diesem Projekt engagieren oder die es nutzen, daraus machen. Seit seinem Bestehen wird es als ein linkes Projekt und Freiraum gesehen, in dem der Anspruch besteht, verschiedene gesellschaftliche und staatliche Zwänge und Machtverhältnisse zu hinterfragen und auszuhebeln. Da die Aktivist_innen und Nutzer_innen auch Teil der herrschenden Verhältnisse sind, kann es immer nur der Versuch sein, dies zu erreichen. Dabei werden die Entscheidungsfindungen für alle Interessierten offen und nach dem Konsensprinzip gestaltet. Weil es eine autonome Struktur ist, in der alle Beteiligten gemeinsam immer wieder neu über den Kurs bestimmen können, gibt es keine ewigen und unveränderlichen Statuten. Das AJZ bietet einen Raum, um ein solidarisches und selbstbestimmtes Miteinander denkbar und erlebbar zu machen.

Gegen solche selbstbestimmten und herrschaftsfreien Strukturen wollen die Nazis demonstrieren. Sie treten hier nicht nur als Gegner_innen der Linken, sondern aller emanzipatorischen Möglichkeiten und Bestrebungen überhaupt auf. Die fortwährend von Nazis durchgeführten Aufmärsche dürfen nicht jeweils für sich allein, sondern müssen als Instrument der versuchten Einflussnahme auf gesellschaftliche Prozesse betrachtet werden. Egal wann, wo und unter welchem Motto Nazis in Erscheinung treten, Ziel ist seit jeher nicht das jeweils auf die Zielgruppe zugeschnittene Motto, sondern das Vermitteln eines menschenverachtenden Gesamtkonzeptes namens Nationalsozialismus.
Zwei zentrale Elemente dieses Konzeptes sind der Nationalismus und der Rassismus.

Der Nationalismus

Nationalismus beruht auf der Annahme, dass Menschen in einem bestimmten Staat leben und leben wollen, weil sie meinen zu einem jeweils besonderen Kollektiv zu gehören, mit dem sie gewisse Eigenschaften teilen. Es soll einen „natürlichen Volkscharakter“ geben, der nicht nur zum Anschluss an seinesgleichen drängt, sondern zur Unterordnung unter die vermeintlich eigene nationale und politische Gewalt. Als angebliche Belege dafür dienen scheinbare und nur vorgestellte Gemeinsamkeiten, welche eine Anzahl Menschen zum „Volk“ oder zu einer „Nation“ machen. Es gibt verschiedene dieser Gemeinsamkeiten. So kann die „Nation“ beispielsweise als eine durch das „gleiche Blut“ bestimmte Abstammungsgemeinschaft oder auch als eine durch eine gemeinsame Kultur definierte Gemeinschaft verstanden werden.

Die Sprache als Element der nationalen Identität

Als ein wesentliches Element einer gemeinsamen Kultur und Nation gilt die Sprache. Sie soll ein verbindendes Element darstellen. Allerdings wird im Nationalismus die Sprache nicht als eine Gemeinsamkeit ausgegeben, die aufgrund eines durchgesetzten staatlichen Interesses entstanden ist. Sondern sie wird als vorpolitische Eigenheit dargestellt, welcher der Staat Rechnung tragen solle. Doch eine Nationalsprache ist nicht die naturwüchsige Entfaltung der ursprünglich gesprochenen Dialekte, sondern ein Kunstprodukt der politischen Herrschaft. Es gibt kein einziges gemeinsames Interesse, das auf das Sprechen derselben Sprache zurückzuführen wäre. Ob Menschen dieselben oder verschiedene Anschauungen und Ziele haben, hat mit ihrer Sprache nichts zu tun. Dass umgekehrt aufgrund einer gemeinsamen Sprache alle tatsächlich existierenden Gegensätze und Unterschiede zwischen Menschen bedeutungslos würden, so wie es der Nationalismus behauptet, ist ein grober Schwindel und bloß für denjenigen /diejenige plausibel, der/die verlangt, dass neben der „nationalen Identität“ alle sonstigen Interessen zu schweigen haben.

Die Kultur als Element der nationalen Identität

Der Verweis auf eine gemeinsame Kultur als Grundlage des Nationalismus hat einen ähnlichen Haken. Wenn Nationalist_innen von Kultur sprechen, dann meinen sie damit zweierlei: zum einen die Alltagskultur, zum andern die sogenannte Hochkultur. Beides verstehen sie als einen „natürlichen“ Ausdruck der nationalen Identität.
Kunstwerke werden häufig als Beispiele für die jeweilige Hochkultur genommen, da sie angeblich den Nationalcharakter widerspiegeln. Anerkannte Kunstwerke sollen zur Legitimierung und zur Konstruktion der vermeintlichen Großartigkeit der eigenen Nation dienen. Durch diese Vereinnahmung der individuellen Leistungen von Künstler_innen durch den Nationalismus sollen Gemeinsamkeiten konstruiert werden. Das Resultat der Vereinnahmung dient im Zirkelschluss als Beleg für die Notwendigkeit, diese vermeintliche Gemeinsamkeit erhalten und festigen zu müssen. Diesem nationalen Kollektivismus dienend treten Nationalist_innen dafür ein, dass das „Volk“ „seine“ Dichter und Denker zumindest dem Namen nach kennen muss. Es wird deshalb darin unterrichtet, die Kunstgeschichte durch die nationale Brille zu sehen und „große Werke“ als Gegenstand des Nationalstolzes zu memorieren.

Die Geschichte als Element der nationalen Identität

Wer die Geschichte als einigendes Band beschwört, meint damit bisweilen die vergangenen Manöver vorstaatlicher Jäger und Sammler oder auch die politischen Errungenschaften des gegenwärtigen Staates und seiner Rechtsvorgänger, deren Durchsetzung in der Regel eine Geschichte kleiner und größerer Metzeleien war. Welche historischen Ereignisse dabei von den Akteuren herangezogen oder gedeutet werden, ist mehr oder weniger zufällig und abhängig von der Vermittelbarkeit im jeweilig vorherrschenden Diskurs.
Für die nationale Geschichte solle man Stolz oder auch Scham empfinden, aber vor allem sei sie als gemeinsame Sache zu denken und zu verinnerlichen, die unabhängig von jedem individuellen Interesse nationale Rechte und Pflichten lehren soll. Als Herrschaftsmechanismus dient nationale Geschichte zum einen dazu, nationalistische Positionen weiter zu etablieren, und zum anderen dazu, politische Interessen durchzusetzen. Ob es innenpolitische Verfügungen und Verhältnisse sind oder außenpolitische Ansprüche auf die Ressourcen anderer Nationalstaaten: Sache des „Volkes“ sei es, die politischen Unternehmungen seiner Herrschaft als nationale Anliegen zu begreifen und sich mit ihnen zu identifizieren.
Dafür ist es allemal erforderlich, den „kleinen” Gegensatz zwischen oben und unten, Herrschaft und Untertan_innen, Staat und Bürger_innen vergessen zu machen. In diesem Fall kann sich der Staat auf das „Volk“ als höheren Auftraggeber berufen. Der verlangte Gehorsam erscheint dann nicht mehr als Unterwerfung unter staatliche Gewalt, sondern als Ausdruck eines gemeinsamen Willens. Und je größer die nationalen Aufgaben, desto hilfreicher ist dabei die Vorstellung eines „Volkswillens“, der als zweite Natur in den Bürger_innen wohne, ob sie das nun wollen oder nicht – eben die „nationale Identität“, die den Staat ins Recht setzt.
Mit der Konstruktion der eigenen Nation geht immer auch die ausschließende Konstruktion der Anderen einher. Diese Anderen werden als unvereinbar mit der eigenen Nation beschrieben und stigmatisiert. Hieran schließen verschiedene Kategorisierungen sowie Ausgrenzungs- und Normierungsmechanismen an, die in ihrer Konsequenz dazu führen können, dass Menschen verfolgt und ermordet werden.

Rassismus und Antiziganismus

Das Denken in den scheinbar unveränderlichen Kategorien „Rasse“, „Volk“, „Nation“ „Kultur“ oder „Geschlecht” ist grundlegend für das Entstehen und Ausüben von Herrschaft. Ein Beispiel dafür ist der kulturalisierende Rassismus, wie er sich am Umgang mit (vermeintlichen) Muslim_innen zeigt. Es werden zwei Kulturen konstruiert, die unvereinbar sein sollen: zum einen die nach Deutschland „gehörende“ christlich-abendländische Kultur und auf der anderen Seite eine „muslimische“ Kultur. Wer sich der so geschaffenen Normalität nicht anpasst, gehört hier eben nicht her. Auf diese Art werden verschiedene Formen der Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung bis hin zu Mord legitimiert. An dieser Stelle sei an die zahlreichen rassistischen Morde der letzten Jahr(zehnt)e erinnert.
Eine spezielle und nicht viel beachtete Form des Rassismus ist der Antiziganismus. Dieser erst seit Anfang der 80er Jahre existierende Begriff versucht ein seit mehreren Jahrhunderten existierendes und komplexes Phänomen zu beschreiben, das hier nur ansatzweise erklärt werden kann. Als Antiziganismus erachten wir sowohl diskriminierende Praxen, die von ausschließenden Strukturen bis hin zu tödlicher Gewalt reichen, als auch kulturell vermittelte stereotype Denkmuster und Bilder. Bezugspunkt des Antiziganismus ist die Konstruktion einer vermeintlich homogenen Gruppe der Sinti und Roma bzw. die Zuordnung von Menschen zu dieser Gruppe, unabhängig davon, ob sie sich selbst dieser zugehörig fühlen.

Auch der Ausdruck „Sinti und Roma“ ist umstritten. Er ist zum einen eine Selbstbezeichnung „ethnischer” Gruppen, zum anderen ist der Begriff eine Fremdbezeichnung, die eine Vielzahl von „ethnischen” Gruppen erfassen soll. Es existieren noch weitere Selbstbezeichnungen wie z.B. Ashkali, Jenische oder Ägypter. Des besseren Verständnisses wegen verwenden wir im Folgenden ausschließlich die Begriffe „Sinti und Roma” oder „Roma”. Die Verwendung dieser Begriffe ist allerdings nicht nur auf Grund der Verkürzung auf „Sinti und Roma” kritikwürdig, sondern auch weil sie eine „ethnische” Kategorie herstellt bzw. festigt und damit auch eine entsprechende Homogenisierung und Pauschalisierung. Aber um bestimmte Formen von Herrschaft und die damit verbundene Ausgrenzung und Verfolgung sichtbar zu machen, kann die Verwendung in einem entsprechenden Kontext trotzdem sinnvoll sein. Dabei gilt es zu vermeiden, das die Kämpfe der Roma und Sinti gegen alltägliche Diskriminierungen und eine unzureichende Aufarbeitung ihrer Geschichte unsichtbar gemacht werden.
Der im Antiziganismus so konstruierten Gruppe werden zumeist negative Eigenschaften, Merkmale und Begriffe zugeschrieben. Zu diesen Stereotypen und Vorurteilen gehören auch die Zuschreibungen „kriminell“ und „asozial“. Gerade bei der Verfolgung und Vernichtung von Roma und Sinti und anderen Menschen/Gruppen haben diese Zuschreibungen eine zentrale Rolle gespielt. Aber auch vordergründig positive Eigenschaften, wie es z.B. das Bild von den „freien“, „ungebundenen“ und „lebenslustigen“ Menschen vermittelt, stellen eine Form pauschalisierender Vorurteile und Stereotype dar und sind letztlich genauso antiziganistisch.

Historische Anfänge und Kontinuitäten des Antiziganismus

Bereits Ende des 15. Jahrhunderts kam es zu antiziganistisch motivierten Verfolgungen und Ausgrenzungen, die sich aus Vorurteilen speisten, welche bis in die heutige Zeit weit verbreitet sind. Später bei der Reichsgründung 1871 wurde der großen Mehrzahl der Sinti und Roma die deutsche Staatsangehörigkeit, die an sogenanntes „deutsches Blut“ gekoppelt war, verweigert, und sie wurden vielfach ausgewiesen. Gleichzeitig fand eine zunehmend stärker zentralisierte Erfassung und darüber eine zentral gesteuerte Verfolgung statt. Die Nazis systematisierten die bereits im Kaiserreich und in der Weimarer Republik durchgeführten antiziganistischen Maßnahmen. Die Ausgrenzung und Verfolgung bekam eine neue Dimension und fand ihren traurigen Höhepunkt in der Ermordung einer halben Million Sinti und Roma in den Konzentrations- und Vernichtungslagern. Unzählige weitere wurden Opfer von Zwangssterilisation, Verfolgung und Deportation in Arbeitshäuser und Konzentrationslager.
Während der NS-Herrschaft wurden sie auf der Grundlage eines biologistischen Rassismus weiterhin als „Kriminelle“ und „Asoziale“ stigmatisiert und verfolgt. In den Konzentrationslagern wurden sie mit dem schwarzen Winkel der Häftlingsgruppe der „Asozialen“ versehen. Zu dieser Gruppe gehörten auch diverse andere Menschen, deren Vorstellungen vom Leben und deren Verhalten nicht den in der Nazi-Gesellschaft vorgesehenen Normen entsprachen. Dazu gehörten Sexarbeiter_innen, Fürsorgeempfänger_innen, junge Frauen und Mädchen, die sich nicht der geforderten Frauenrolle unterordnen wollten, Homosexuelle, Menschen, denen vorgeworfen wurde, ungenügend zu arbeiten, oder andere unangepasst oder widerständig lebende Menschen.
Auch in der neu gegründeten Bundesrepublik fanden Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung ihre Fortsetzung. In der Erfassungspraxis der staatlichen Repressionsorgane wurde und wird weiterhin mit diskriminierenden Kürzeln gearbeitet. Bis in die 80er Jahre wurde im polizeilichen Informationssystem das Kürzel „ZN“ (für „Zigeunername“) verwendet. Aktuell handelt es sich primär um die modernisierte Variante „MEM“ für „mobile ethnische Minderheit“. In weiten Teilen der Gesellschaft wurden Sinti und Roma nach wie vor mit den Kategorien „asozial“ und „kriminell“ versehen. Exemplarisch dafür steht ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1956. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Roma und Sinti nicht aus rassistischen Gründen, sondern aufgrund ihrer „Asozialität“ verfolgt worden seien und somit für die Zeit vor 1943 keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Teile dieses Urteils wurden erst 1963 aufgehoben.

Die Aktualität

Zu Veränderungen kam es erst ab Mitte der 80er Jahre, u.a. im Zusammenhang mit den Debatten um eine generelle Überarbeitung der Entschädigungsgesetzgebung und um die ausgegrenzten und vergessenen Opfer des Faschismus. Die Veränderungen waren und sind untrennbar damit verbunden, dass Sinti und Roma mit Demonstrationen, Hungerstreiks sowie Besetzungen an den historischen Orten der Verfolgung, den ehemaligen Konzentrationslagern, auf die versäumte Aufarbeitung, die andauernde Diskriminierung und die nicht erfolgten „Entschädigungszahlungen” aufmerksam machten. Im Rahmen der ab dem Jahr 2000 erfolgten „Entschädigungszahlungen“ an NS-Zwangsarbeiter_innen kam es auch zu Zahlungen an Sinti und Roma. Das Gedenken an die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma ist zwar mittlerweile Teil der staatlichen Gedenkrituale geworden. Wie nachrangig es aber dort angesiedelt ist, zeigt auch der Umstand, dass für das zentrale Mahnmal, das aktuell gebaut wird, ein eher versteckter Platz im Berliner Tiergarten vorgesehen ist. Nach wie vor kann von einer historischen Aufarbeitung, welche den Opfern und Überlebenden gerecht wird, nicht gesprochen werden.
Die Aktualitäẗ von Antiziganismus ist im gegenwärtigen Europa nahezu ungebrochen. In vielen europäischen Ländern bedeutet dies offene Gewaltanwendung gegen Roma und Sinti seitens des Staates, der Mehrheitsbevölkerung und offen faschistischer Gruppierungen. Im Spätsommer dieses Jahres z.B. versuchte in Tschechien ein Mob von 1000 Menschen unweit der deutsch-tschechischen Grenze Häuser und Wohnungen von Roma anzugreifen. In Neapel löste im Mai 2008 ein auf alten antiziganistischen Klischees beruhendes Gerücht, eine Romni habe ein Kleinkind stehlen wollen, Ausschreitungen aus, bei denen ein Roma-Lager komplett niedergebrannt wurde.
Auch in der Bundesrepublik finden sich Beispiele wie der Brandanschlag auf das Haus einer Familie deutscher Sinti im sächsischen Klingenhain am 26.12.2009. In Dortmund kam es 2011 zu einer regelrechten Hetzkampagne seitens Bullen, Medien und Kommunalpolitiker_innen gegenüber Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die hofften, den dortigen antiziganistischen Zuständen entfliehen zu können. Es wurde versucht, in der Öffentlichkeit ein Bild krimineller Roma zu konstruieren und dies als Ursache verschiedener sozialer Probleme darzustellen. Dadurch werden nicht nur mögliche Abschiebungen legitimiert und propagandistisch vorbereitet. Es wird auch ein politisches Klima geschaffen, in dem es nicht verwundern darf, wenn es erneut zu rassistischen Anschlägen und Morden kommt.

Kommt zum Ostbahnhof

Mit den Ausführungen zu Nationalismus und Antiziganismus bzw. Rassismus im Allgemeinen wollen wir deutlich machen, dass das Problem über aufmarschierende Nazis hinausgeht.
Deshalb geht es am 24.12.2011 nicht darum das AJZ vor den Nazis zu beschützen, sondern darum, sich ihnen immer und überall entgegenzustellen. Und es geht darum, die grundlegenden Herrschaftsstrukturen und die Schnittmengen von Nazis und Gesellschaft zu benennen und dagegen vorzugehen.
Ob nun aus prinzipieller Ablehnung aller Formen von Herrschaft oder aus der Einsicht, Probleme von ihren gesellschaftlichen Ursachen her anzugehen: Unser politisches Handeln kann nicht daran vorbeigehen, diese Strukturen auf- und anzugreifen.
Da die Nazis mit ihren Aufmärschen eine Ideologie der Vernichtung verbreiten wollen, fordern wir alle auf, sich ihnen entgegenzustellen. Am 24.12. wollen sie vom Ostbahnhof zum AJZ marschieren. Überlassen wir ihnen keinen Meter der Straße!